Lizenzvereinbarung für Software

 

Wichtig – bitte sorgfältig lesen. Diese Lizenzvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (als persönlich registrierter Lizenznehmer oder als Repräsentant einer juristischen Person) und oP group Germany GbR (“Hersteller”)  für sämtliche Softwareprodukte des Herstellers, einschließlich zugehöriger Datenträger, gedruckter Unterlagen und elektronische Dokumentation (“Software”). Indem Sie die Software installieren, kopieren oder auf andere Weise nutzen, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Sollten Sie mit diesen Vertragsbedingungen nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen.

 

Die Software ist ebenso wie jedes geistige Eigentum durch das Urheberrecht und internationale Rechtsvereinbarungen geschützt

 

Nutzungsbeschränkungen: Die Software darf ausschließlich von Ihnen benutzt werden. Sie können eine Kopie der Software auf einem Einzelcomputer installieren und verwenden. Auch dürfen Sie eine Kopie der Software auf einem Speichergerät für Sicherungszwecke installieren und lagern. Die Lizenz zur Nutzung der Software kann nicht geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern oder von verschiedenen Entwicklern einer Gesellschaft verwendet werden, es seit denn, es handelt sich um eine Team Edition Lizenz.

 

Team Edition. Ist die Software als "Team Edition" ausgewiesen, haben Sie das Recht, die erworbene Anzahl von Kopien der Software zur Nutzung durch Teammitglieder zu installieren. Alle Team-Mitglieder haben das Recht, die Software entweder für dasselbe Projekt oder ausschließlich zu Lernzwecken zu nutzen. Die Software darf nicht für separate Projekte oder außerhalb der Organisation des Teams verwendet werden. Team-Mitglieder sind nicht Besitzer der Software. Die Team Edition berechtigt nicht zur vollständigen oder teilweisen Weitergabe der Software.

 

Weitergabe. Eine Weitergabe bestimmter Dateien der Software ist nur in dem Maße zulässig, in welchem es für den erlaubten Einsatz der Applikations-Software, die Sie unter Verwendung der Software erstellt haben, erforderlich ist. Die spezifischen und zur Weitergabe geeignete(n) Datei(en) beschränken sich auf die Dateien, die mit der Software durch die PUBLISH oder RESOURCE-Funktionen erstellt wurden, sowie auf die frei verfügbaren grafischen Dateien und Skripte. Es dürfen nur Dateien publiziert oder weitergegeben werden, an denen Sie die Nutzungsrechte besitzen. All diese Dateien sind ausschließlich innerhalb und als Teil einer ausführbaren Applikation, die mit der Software erstellt wurde, zur Weitergabe zugelassen.

 

Im Falle einer kommerziellen Veröffentlichung, entweder per Direktvermarktung oder über einen Dritten müssen vom Lizenznehmer die folgende Bedingung erfüllt werden: Die ausführbare Applikation darf keinen Völkermord (Genozid) an einer  bestimmten gegenwärtig real existierenden Gruppe, Rasse, Nation oder Religion propagieren.

 

Dekompilierungsbeschränkung. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software zu dekompilieren oder zu deassemblieren. Ausnahmen gelten nur insoweit, als eine solche Maßnahme ausdrücklich durch entsprechende Gesetzesregelungen ungeachtet dieser Beschränkung erlaubt ist. Diese Software ist als Einheit lizenziert. Sie darf nicht in ihre Einzelkomponenten aufgeteilt werden.

 

Vermietung. Das Vermieten, Verleasen oder Verleihen der Software an Dritte ist untersagt.

 

Passworte. Sie dürfen keinen Usernamen, Passwort oder Seriennummer, soweit Sie diese mit der Software erhalten haben, an Dritte weitergeben.

 

Weiterverkauf der Software. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihre sämtlichen, in dieser Vereinbarung geregelten Rechte dauerhaft übertragen: (a) Sie haben die Software direkt vom Hersteller erworben, (b) Benachrichtigung an den Hersteller über die Übertragung und den Empfänger, (c) Übertragung der gesamten Software (inklusive sämtlicher Einzelkomponenten, der User ID, des Passworts, der Medien und des gedruckten  Materials),  (d) Sie behalten keine Kopien zurück, (e) der Empfänger erklärt sein Einverständnis, sich in allen Komponenten an die Bedingungen dieses Vertrages zu halten. Upgrades können nicht separat übertragen werden; handelt es sich bei der Software um ein Upgrade, muss jegliche Übertragung die Originalversion der Software und sämtliche darin enthaltenen Rechte beinhalten. Team Editionen und von Dritten erworbene Software kann nicht übertragen werden.

 

Support Service. Der Hersteller mag Ihnen in Verbindung mit der Software unterstützende Hilfen zur Verfügung stellen („Support Service“). Bereitstellung und Verwendung von Support Service sind durch die Hersteller-Policen und im Handbuch beschriebenen Bedingungen geregelt. Jedweder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Teil des Support Services zur Verfügung gestellt wird, ist als Teil der Software anzusehen und fällt somit unter die Bedingungen dieser Vereinbarung. Technische Informationen, die Sie diesbezüglich und im Zuge des Support Services des Herstellers zur Verfügung stellen, kann oP group für Zwecke wie Updates und Entwicklung nutzen. Der Hersteller bemüht sich dabei intensiv darum, die technischen Informationen solcherart zu verwenden, dass Sie nicht persönlich identifizierbar sind.

 

Beendigung. Sollten Sie sich nicht an die Bedingungen dieser Vereinbarung halten, kann der Hersteller unbeschadet ihrer Rechte diese Vereinbarung beenden. In diesem Fall sind Sie zur  Vernichtung aller Kopien der Software sowie sämtlicher Bestandteile verpflichtet. Zu diesem Zweck gewähren Sie  dem Hersteller das Recht, mit oder ohne Ankündigung, Ihre Internet- Zugangsaktivitäten zu überwachen. Dies geschieht ausschließlich zur Überprüfung der Software-Funktion und der Einhaltung dieser Vereinbarung. Dies erfolgt einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fernüberwachung sowie Überprüfung Ihrer Installation, Verwendung und Duplizierung der Software. oP group behält sich das Recht vor, Ihre Software-Kopien unbrauchbar zu machen, Ihnen die Lizenz zu entziehen, Ihre Passworte und Update-Rechte ungültig zu machen, sofern Sie gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen.

 

Upgrades. Ist die Software in irgendeiner Weise als “Upgrade” ausgewiesen, müssen Sie die passende Lizenz an der Originalsoftware besitzen. Eine vom Hersteller als Upgrade ausgewiesene Software ersetzt oder ergänzt das Produkt, welches die Grundlage Ihrer Berechtigung auf ein solches Upgrade darstellt. Auch das sich aus dem Upgrade ergebende Produkt ist an die hier dargelegten Vertragsbedingungen gebunden und darf ausschließlich dieser Vereinbarung verwendet werden. Ist die Software das Upgrade aus einem Teil eines Software-Programm-Pakets, welches Sie als Ganzes lizenziert haben, kann die Software nur als Teil dieses Einzelpaketes verwendet oder übertragen und darf nicht zur Verwendung auf mehr als einem Rechner abgespalten werden.

 

Urheberrecht und Warenzeichen. Alle Rechte, Warenzeichen und Urheberrechte, die die Software betreffen (inklusive, jedoch nicht begrenzt auf jegliche Bilder, Photographien, Animationen, Video, Audio, Musik, Texte und Applets, die in der Software enthalten sind), Begleitprodukte, gedruckte Materialen und sämtliche Kopien der Software sind Eigentum des Herstellers bzw. angeschlossener Firmen. Die Software ist international urheberrechtlich und als eingetragenes Warenzeichen gesetzlich geschützt. Sie sind verpflichtet, die Software beim Archivieren wie alles andere urheberrechtlich Geschütze zu behandeln und dürfen das mit der Software mitgelieferte gedruckte Material nicht kopieren.

 

Es ist nicht erlaubt, ein Urheberrechts- oder Warenzeichen des Herstellers zu entfernen, um- oder abzuändern, es seit denn in dem Maße, in dem die Software ausdrücklich Funktionen hierfür vorgesehen hat. Dies gilt für sämtliche Teile der Software, insbesondere für solche Anzeigen, die im Start-Up Fenster der Software oder des Runtime Modules enthalten sind.

 

Software auf mehreren Datenträgern.  Eventuell erhalten Sie die Software auf mehr als nur einem Datenträger. Ungeachtet des Typs oder der Größe der erhaltenen Datenträger, dürfen Sie ausschließlich den einen, zu Ihrem Einzelcomputer passenden Datenträger verwenden. Es ist untersagt, andere Datenträger auf einem anderen Computer zu installieren oder zu verwenden. Der andere Datenträger darf weder verliehen, vermietet oder verleased, noch auf andere Weise an einen anderen Anwender weitergegeben werden; es sei denn, als Teil einer dauerhaften Übertragung (wie oben behandelt) der Software.

 

Gewährleistung. Der Hersteller garantiert, dass (a) die Software für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum des Empfangs in wesentlicher Übereinstimmung mit dem schriftlichen Begleitmaterial funktioniert, (b) der Support Service durch den Hersteller wie in der Dokumentation beschrieben angemessen durchgeführt wird, und (c) Support-Ingenieure des Herstellers sich in kommerziell vernünftigem Rahmen bemühen werden, sämtliche Probleme, die mit Gebrauch der Software auftauchen, zu lösen. Soweit gesetzliche Bestimmungen über diese Gewährleistung hinausgehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Kundenreklamationen. Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten und nachvollziehbar sein. Das kann z.B. durch die Beschreibung der Arbeitsschritte erfolgen, die zum Auftreten des Fehlers führen. Bei berechtigter Schadensanzeige behält der Hersteller sich die Wahl aus folgenden Regulierungsoptionen vor: (a) Rückzahlung des von Ihnen für die Software bezahlten Preises (der jedoch den empfohlenen Ladenpreis nicht überschreiten darf), (b) Reparatur oder Ersatz der bemängelten Komponenten der Software innerhalb der Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Die gegebene Garantie ist nichtig, wenn das Versagen der Software auf Missbrauch oder eine Fehlanwendung zurückzuführen ist. Für jedweden Ersatz der Software gilt eine Garantie für den Rest des Garantiezeitraumes der ursprünglichen Software von sechs Monaten. Voraussetzung für den Anspruch auf Garantieleistungen oder Support Service des Herstellers ist der Beweis eines ordnungsgemäßen Erwerbs aus einer vom Hersteller autorisierten Quelle. Wird dieser Beweis (z.B. Quittung) nicht erbracht, bestehen keinerlei Ansprüche..

 

Haftung. Für die Eignung der Software für einen bestimmten Anwendungsfall oder eine bestimmte Hard- bzw. Softwarekonfiguration eines Rechners erfolgt keine Garantie. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Für den Gebrauchswert der Software kann keine Verpflichtung übernommen werden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Hersteller nicht für unvorhersehbare, untypische Schäden sowie für Schäden, die aus Fehlern an der Software resultieren. Der Hersteller haftet außerdem nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen wie z.B. Datensicherungen und Produktschulungen hätte verhindern können. Unsere Haftung ist auf jeden Fall auf unser Gesellschaftsvermögen beschränkt.

 

Mit der Installation erklären Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis mit dieser Vereinbarung.